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Die Steuer auf Eigentum von Unternehmen. mit einfacher Partnerschaft und Lease-Back-Vereinbarung optimieren.

Wir beginnen mit einer einfachen Partnerschaftsvereinbarung berücksichtigen. Artikel 337 der Abgabenordnung legt fest , dass die Grundsteuer Betriebsvermögen, als Einlagen im Rahmen von Partnerschaftsabkommen handelt, sowie im Laufe der Zusammenarbeit, berechnet und bezahlt von jedem der Partner in Übereinstimmung mit dem Wert ihres Beitrags erworben oder erstellt. Dementsprechend wir in diesem Fall sprechen über die Zahlungen zu reduzieren, anstatt eine vollständige Abkehr von ihrem Angebot.

Das Wesen des Systems ist wie folgt: zwei Unternehmen, von denen verwendet eine gemeinsame Steuerregelung und die andere – ein vereinfachte oder UTII organisiert eine einfache Partnerschaft, die durch gemeinsame Beiträge zur Durchführung einer Tätigkeit begleitet wird. Zum Beispiel kann der Vertrag für die Übertragung von jemand bieten den allgemeinen Fall und befindet sich auf STS-Fonds führt im eigenen Namen mit anschließender Zahlung von Schadenersatz an das Unternehmen die erforderlichen Vermögenswerte zu kaufen, gewähren Geld, dessen Höhe sich bei einem bestimmten Prozentsatz des Wertes der erworbenen Immobilie berechnet. Zum Beispiel 2/3 des Preises des gekauften Gebäudes. Diese Kompensation wird die Beiträge der Partner sein – „uproschentsev“ Asset-Übernahme wird durch die Ausarbeitung einer Aktie Vertriebsvereinbarung begleitet. Im Fall des Erwerbs von Immobilien ist dieses Dokument vorbehaltlich der Registrierung bei der Fed. Darüber hinaus empfiehlt es sich, einen Vertrag von Versprechen auf eine Aktie der Gesellschaft zu geben, die Anwendung USN, bis die Erfüllung ihrer Verpflichtungen eine Entschädigung zu zahlen (Hypothek ist auch in den FRS angemeldet). Während des Bestehens der Partnerschaft Unternehmen, in der allgemeinen Regelung befinden, zahlt die Grundsteuer im Verhältnis zu ihren Beiträgen (gemäß Beispiel 1/3 der Menge in dem Gebäude aufgelaufenen), und das Unternehmen – „uproschenets“ Zahler dieser Steuer nicht.

Risiken der Schaltung.

Diese Anwendung der Regelung hat einige Risiken. In Ermangelung einer echten Joint-Venture-Steuer kann versuchen, den Vertrag für null und nichtig durch das Gericht und bewertet zusätzliche Grundsteuer zu erkennen. Aber Scheingeschäft zu beweisen, ist ziemlich schwierig, weil die Arbeit nicht aus objektiven wirtschaftlichen Gründen entwickeln könnte. Darüber hinaus sollten die Unternehmen nicht verknüpft werden.

Genosse ausweicht die Zahlung einer Entschädigung. In diesem Fall kann die Gesellschaft ihre Rechte durch die Gerichte geltend zu machen und die Schulden durch den Beitrag der zweiten Firma zu sammeln. Um die Rückgabe der Wohnung zu garantieren, müssen Sie eine Partnerschaft schaffen, einen Vertrag von Versprechen zu geben.

-Lease-back.

Leasing ist weit verbreitet eingesetzt, um praktisch alle Arten von Unternehmen, Steuern zu optimieren und die Grundsteuer ist keine Ausnahme. Traditionelle Leasingvertrag Lieferanten der Waren verbunden ist, dem Vermieter und dem Mieter. Darüber hinaus gibt es zwischen in nur zwei Parteien eingegangene Geschäfte, der Verkäufer und der Mieter ist die gleiche Person.

Die Umsetzung der Regelung ist wie folgt: die Firma, in der allgemeinen Modus befindet, einen Mietvertrag mit dem Unternehmen tritt in die vereinfachte Regelung für die Besteuerung oder UTII Anwendung. In Übereinstimmung mit ihren Bedingungen „uproschenets“ erwirbt die Vermögenswerte der Organisation muss die Grundsteuer mit zahlen Zahlungsaufschubs, und liefert sie dann zu ihm , als Miete mit der anschließenden Übertragung des Eigentums. In diesem Fall vor Ablauf der Vertragspositionen sind auf dem Vermieter bilanziert.

Damit die Transaktion nicht Beschwerden Regulierungsbehörden führen, ist es notwendig, die wirtschaftliche Machbarkeit für beide Seiten zu untermauern. Andernfalls Vertrag – Lease – Back kann vor Gericht für ungültig erklärt werden, und die vom Unternehmen gezahlten Steuer, beurteilt zusätzlich. Der Mieter kann den Deal Notwendigkeit rechtfertigen Investitionen und die Notwendigkeit einer weiteren Verwendung des Vermögens zu gewinnen. Darüber hinaus sollte der Vermieter und der Mieter nicht rechtlich verknüpft: gemeinsame Gründer haben, Direktoren, usw.