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Das Eigentumsrecht und andere Eigentumsrechte

Eigentümer mit einer subjektiven Betrachtung legt nahe, um die Wahrscheinlichkeit des Verhaltens des Inhabers in Bezug auf die Dinge, die zu ihm gehören. Dieses Konzept ist in diesem Sinne seine eigenen inhärenten nur ihm Eigenschaften hat.

Eigentum gehört zu der Kategorie der absoluten Eigentumsrechte. Dies bedeutet, dass der Subjekt-Eigentümer als autorisierte Person unabhängig von der Eigenschaft zur persönlichen Bereicherung verfügen kann.

Unter Berücksichtigung des Eigentumsrecht und anderen dinglichen Rechten, sei darauf hingewiesen, dass der erste Ausdruck als Anfangs verwendet wird, von grundlegender Bedeutung. Die andere sind rein Derivat in der Natur. In diesem Fall werden die Besitzer mit Sonderstatus ausgestattet. Das Eigentumsrecht und anderen dinglich Rechten (in den Wohnräumen im Besonderen) zum größten Teil fest.

Die Aufgabe in dieser Hinsicht steht Sache, als Ware mit einem gewissen wirtschaftlichen Wert in der Gesellschaft ausgestattet dient. Daher werden die Objekte der Bürgerrechte und Eigentumsrechte sind nicht das gleiche. Die Bestimmungen des BGB der Akquisitionsmöglichkeiten des Eigentums bezieht sich nur auf die Dinge.

Eigentum und andere dingliche Rechte, im Gegensatz zu zum Beispiel der Verpflichtungen, gesetzlich verankert. Das Thema des Zivilrechtsverhältnisses nicht mit Diskretion unverfallbar neue Arten von Eigentumsmöglichkeiten zu schaffen. Aber die Beziehungen in Verpflichtungen teilnehmen, können eingehen in eine Transaktion nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, aber nicht für sie zur Verfügung gestellt, aber widersprach ihm nicht.

Es sollte das Recht auf Eigentum und andere Eigentumsrechte seines abweichen. Der Hauptunterschied ist die Anwesenheit des Besitzers der vollen Möglichkeiten der Anordnung seines Eigentums. Zugleich besitzen andere Personen seltsame Dinge (Eigentum) auf der Grundlage der begrenzten Eigentumsrechte.

Im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses bietet es nicht nur die Existenz des Subjekts von der Fülle der Kräfte, sondern auch Pflichten für die Kosten, Inhalt und andere Maßnahmen beitragen, die Dinge in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Gemäß der allgemeinen Regel, dass es der Besitzer trägt die volle Last der finanziell Kosten im Zusammenhang mit dem Eigentum zu ihm gehört. Zu den Ausgaben gesetzlich vorgeschrieben und die obligatorischen Zahlung der entsprechenden Steuern. Das Eigentumsrecht und andere Eigentumsrechte, so auch in Bezug auf die Verpflichtungen des Eigentums (Inhalt) Dinge unterscheiden. In diesem Fall wirkt die Last als eine unvermeidliche Notwendigkeit und direkt auf die Möglichkeit des Eigentums bezogen.

Der Inhalt der Eigenschaft sieht bestimmte Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Risiko einer versehentlichen Beschädigung oder Zerstörung der Dinge. Der Besitzer in dieser Hinsicht ungünstige Folgen haben kann, trat als Folge der Beschädigung oder Verlust von Eigentum in Abwesenheit von Schuld jemand anderem.

Das Eigentumsrecht und andere Personen, die nach dem Recht gewährten Rechte. Dies, zusammen mit weitreichende Befugnisse, um Schutz in gleicher Weise für alle Besitzer von Möglichkeiten definiert der Gesetzgeber die Grenzen ihrer Umsetzung. So sind nicht gestattet Handlungen die Absicht unterrichten müssen, Schäden an anderen Personen verursachen, Missbrauch von Möglichkeiten in anderen Formen des Eigentums (Schäden an der Natur, die illegalen Nutzung der beherrschenden Stellung auf dem Markt, etc.).

In Anbetracht der Beschränkung des Eigentums kann auf eine Reihe von Bestimmungen gegeben werden. Zum Beispiel Beschränkungen des Eigentumsrechts, sowie andere Bürgerrechte sind nach Bundesrecht erlaubt und nur in dem Maße, dass es notwendig ist, die Verfassungsordnung, Gesundheit, Rechte, Moral und Interessen anderer Personen, die Sicherheit und die Verteidigung des Staates zu gewährleisten. In einigen Fällen berücksichtigt sie die besondere Rechtsstellung der Immobilie. In dieser Hinsicht und stellt die besondere Art der Einschränkungen der Eigentumsrechte (Eigentum).