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Rechnungslegung und Abrechnung der Verbindlichkeiten

Buchhaltung für Verbindlichkeiten hat viele Nuancen. So wird die Höhe der Schulden, für die die Verjährungsfrist für Forderungen abgelaufen ist, als Finanzergebnis ausgewiesen und bezieht sich auf nicht operative Erträge.

In diesem Zusammenhang ist eine rechtzeitige Abschreibung der Kreditoren erforderlich, da das Versagen der laufenden Zeit von den Steuerbehörden als Verschleierung oder Nicht-Bilanzierung von nicht operativen Erträgen der Gesellschaft berücksichtigt werden kann. Allerdings zeigt die Justizpraxis, dass die Steuerbeamten nach wie vor nachweisen müssen, dass eine solche Verschuldung für Darlehen mit abgelaufener Verjährungsfrist besteht und dies dazu führt, dass das Unternehmen den steuerpflichtigen Gewinn unterschätzt. Andernfalls kann das Gericht im Anzug verweigern.

Die Abschreibung der Verbindlichkeiten sowie die nicht beanspruchte Verwahrstelle, auf die die Verjährungsfrist abgelaufen ist, erfolgt nach den Rechnungslegungsvorschriften, S.78. Es heißt, dass die Höhe der Kreditoren und Kreditoren, die mit pensionierten Verjährungsfristen verrechnet werden, einer Abschreibung unterliegen, die auf den Informationen beruht, die infolge des Inventars, der Bestellung und der schriftlichen Rechtfertigung des Managers aufgetreten sind. In Non-Profit-Organisationen gehen diese Beträge auf die Erträge zu erhöhen, für Handelsgesellschaften werden sie auf das Finanzergebnis bezogen.

Inventar ist obligatorisch, bevor die Rechenschaftspflicht für das Jahr erstellt wird. Die Bestandskommission, bei der Überprüfung der Kreditoren und Forderungen, die durch die Prüfung der Unterlagen beurteilt werden, legt die Gültigkeit und Richtigkeit der festgestellten Rückstände fest, einschließlich derjenigen, die eine Verjährungsfrist für die Forderung abgelaufen sind.

Abschreibung der Verbindlichkeiten: Einzahlungen

Diese Mittel, einschließlich der Mehrwertsteuer, sind in den sonstigen Erträgen enthalten, die im Berichtszeitraum erfasst werden, wenn die Verjährungsfrist eingetreten ist. In der Rechnungslegung ist diese Operation durch die Entsendung von Belastung 60 Konten und Darlehen 91 gesichert. Die Höhe der Schulden, die abgelaufen ist, ist die gesetzlichen Verjährungserklärungen hinzugefügt.

In einigen Fällen kann die Verjährungsfrist für einen bestimmten Zeitraum unterbrochen und dann fortgesetzt werden. Dies geschieht in Fällen des Rechtsmittels des Gläubigers an das Gericht und bei der Anerkennung seiner Schuldverpflichtungen als Schuldner. Das Unternehmen muss zeigen, dass es seine Schulden anerkennt. Die Maßnahmen, die getroffen werden, um die Verjährungsfrist für die Forderung zu unterbrechen, und die die Anerkennung einer Schuld belegen, sind:

– Teilzahlung der Schuld im Rahmen des Hauptvertrages sowie die Beträge der Sanktionen, einschließlich der teilweisen Anerkennung verschiedener Forderungen zur Zahlung von Schulden, wenn sie nur eine Basis haben und ihre verschiedenen Grundlagen nicht erhalten haben;

– Anerkennung der Forderung;

– Zahlung von Hauptinteressen;

– Annahme von Sammelaufträgen;

– die Änderung durch eine bevollmächtigte Person eines Vertrages, aus der die Anerkennung durch den Schuldner folgt, und auch, wenn ein Antrag auf diese Änderung des Vertrages (über Ratenzahlung oder aufgeschobene Zahlung) von ihm verlangt wird .

In Fällen, in denen das Unternehmen einmal alle drei Jahre seine Schuld schriftlich anerkennt, wird eine Verlängerung der Verjährungsfrist bestehen, und es wird keine Abschreibung der Verbindlichkeiten erforderlich sein.

Wenn die Verjährungsfrist unterbrochen wird, werden die Verbindlichkeiten nicht abgeschrieben, und daher haben die Steuerpflichtigen keinen Mehrwertsteuereinkommen.

So z. B. eine Firma, die von einer anderen Ware gekauft wurde. Zum Beispiel hat der Empfänger am 15. November 2010 den Lieferanten für eine aufgeschobene Zahlung gebeten. Infolgedessen haben die Parteien eine zusätzliche Vereinbarung über die Durchführung von Siedlungen für Waren vor dem 15. Januar 2011 geschlossen. In einem solchen Fall wird die Verjährungsfrist unterbrochen und ein neuer Countdown wird ab 2.01.2011 erfolgen.

Die bestehenden Verbindlichkeiten können gekündigt werden, wenn die Verpflichtung sowohl vom Schuldner selbst als auch von einem autorisierten Dritten erfüllt ist.