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Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung ist eine unabhängige Sphäre der Versicherungsaktivität. Bei dieser Art von Versicherung obliegt der Gegenstand der versicherten Person (dem Versicherungsnehmer) durch das Gesetz und auch durch Verpflichtungen aus dem Vertrag, um anderen Schaden zuzufügen (Schaden wird als Schädigung einer bestimmten Person sowie Eigentum Dritter verstanden). Auf der Grundlage der sich daraus ergebenden Versicherungsbeziehungen übernimmt der Versicherer die im Versicherungsvertrag vorgeschriebenen Risiken im Zusammenhang mit der Haftung für Verpflichtungen, die sich aus dem Schaden ergeben, der durch den Schaden verursacht wird, der durch den Versicherungsfall, die Gesundheit oder das Leben Dritter durch den Versicherten verursacht wird. Da eine versicherte Person als Einzelpersonen handeln kann und legal ist.

Die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten ist Eigentum, da die Person, die einen Dritten Schaden zugefügt hat, verpflichtet ist, ihre Verluste vollständig zurückzugewinnen. Mit der Haftpflichtversicherung wird der Versicherungsnehmer an den Versicherer verschoben, um den Schaden zu erholen. Die Verletzung von Schäden an anderen Personen des Versicherten kann zu einer behördlichen oder strafrechtlichen Haftung führen, jedoch Sachschäden an Dritte und deren Erstattung an den Versicherer verschoben werden.

Die Haftpflichtversicherung kann in zwei Formen erfolgen:

– freiwillige Versicherung, z. B. Versicherung der zivilrechtlichen Haftung von Wohnungseigentümern;

– Obligatorische Versicherung, z. B. Versicherung der zivilrechtlichen Haftung der Autobesitzer (OSAGO).

Die Haftpflichtversicherung von Wohnungseigentümern bezieht sich auf freiwillige Versicherungsarten, aber es ist ein ganz aktueller und beanspruchter Dienst der Versicherungsgesellschaften und verlagert ihre Verantwortung gegenüber ihren Nachbarn für unbeabsichtigte Schäden durch die Nutzung der Wohnung. Mögliche Risiken sind im Vertrag vorgesehen und der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Höchstversicherungsbetrag selbständig zu bestimmen , innerhalb dessen der Versicherer verpflichtet ist, Schadensersatz für Dritte durch den Versicherten, z. B. im Falle von Feuer oder Überschwemmungen, zu leisten. Das Versicherungsrisiko ist ein behauptetes Ereignis, bei dessen Eintritt im Einklang mit dem Versicherungsvertrag die Pflicht zur Entschädigung des Versicherten für Schadensersatzansprüche entsteht. Der Versicherer leistet die Zahlung an Dritte, die von der Klage oder Untätigkeit des Versicherten betroffen sind.

Der Versicherungsvertrag der Zivilverteidigung wird im Falle von Sachschäden, Gesundheitsschäden, Lebensdauer Dritter aufgrund von Ereignissen, die an einer bestimmten, durch den bestehenden Versicherungsvertrag festgelegten Adresse eingetreten sind, abgeschlossen – dies ist das Versicherungsgebiet.

Die Versicherung der zivilrechtlichen Haftung von selbstregulierenden Organisationen wurde notwendig, weil die Bauindustrie auf Selbstregulierung umgestellt wurde. Das Ministerium für regionale Entwicklung hat spezifische Empfehlungen für die Versicherung der SRO SRO und ihrer Mitglieder entwickelt, um die reale Sicherheit der Bauorganisation und ihrer Mitglieder zu gewährleisten und ihre finanzielle Nachhaltigkeit zu stärken, da die Entschädigung für den verursachten Schaden durch den Versicherungsbetrag im Versicherungsvertrag kompensiert wird und der SRO-Vergütungsfonds nicht ausgeben kann.

Die Versicherung der zivilrechtlichen Haftung der SRO wird in Form eines Vertrages über die folgenden Haftungsrisiken der versicherten Person (oder des Versicherungsnehmers) zur Schädigung abgeschlossen:

• Gesundheit oder Leben Dritter infolge von Mängeln der versicherten Arbeit;

• Eigentum Dritter aufgrund von Mängeln der versicherten Arbeit;

• die Umwelt aufgrund von Mängeln in der versicherten Arbeit;

Versicherung ist eine Garantie für Ihre Sicherheit und finanzielle Stabilität.